Endlich mal eine gute Entscheidung.
ZitatDas "Schwarzsurfen" in unverschlüsselten WLAN-Funknetzwerken ist nicht strafbar. Wer sich in ein offenes Drahtlosnetzwerk einwählt, verstößt weder gegen Telekommunikations- und Datenschutzvorschriften noch gegen das Strafgesetzbuch, wie das Landgericht Wuppertal in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschied. Die Strafkammer verwies unter anderem darauf, dass weder bei der Einwahl noch beim "Schwarzsurfen" personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes abgerufen würden. Auch der Tatbestand des versuchten Computerbetrugs oder des Erschleichens von Leistungen sei nicht erfüllt. (Az.: 25 Qs 177/10)
Viele Grüße
Petra