Reisen mit Minderjährigen nach/von Südafrika

  • Die Einreisebestimmungen für Minderjährige nach Südafrika sind verschärft worden, sie sollen nun ab 1.6.2015 gelten:

    Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise eine Geburtsurkunde vorweisen, auf welcher beide Elternteile eingetragen sind.

    Wenn ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss folgendes nachgewiesen werden:

    1. dass der nicht andere Elternteil, der nicht mitreist, mit der Reise einverstanden ist.

    2. wird eine eidesstattliche Versicherung („affidavit“), die am Reisedatum nicht älter als 3 Monat benötigt, dass das Kind aus- oder einreisen darf, das genaue Reisedatum sowie eine Passkopie und die Kontaktdaten des nicht mitreisenden Elternteils.

    Wenn man das alleinige Sorgerecht hat oder ein Elternteil verstorben ist, dann muss der gerichtliche Beschluss über alleiniges Sorgerecht bzw. Sterbeurkunde vorgelegt werden.

    Werden Minderjährige nicht von den sorgeberechtigen Personen begleitet, dann müssen folgende Unterlagen mitgenommen werden:

    eine Kopie der vollständigen Geburtsurkunde, sowie eidesstattliche Versicherungen (nicht älter als 3 Monate ab Reisedatum), Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters

    Reisen Kinder und Jugendliche ohne Begleitung, dann müssen zusätzlich bei der Einreise ein Bestätigungsschreiben der Person vorglegt werden, zu der der Minderjährige reist, sowie die Kontaktdaten und auch die Passkopie.

    Natürlich müssen alle erforderlichen Dokumente in Englisch vorzulegt werden. Übersetzungen von offiziellen Dokumenten müssen ferner durch die zuständige Landesbehörde beglaubigt werden.

    Alle Dokumente müssen grundsätzlich im Original vorliegen oder als Kopie notariell beglaubigt worden sein.

    Auskünfte hierüber können nur das Department of Home Affairs (http://www.dha.gov.za) bzw. die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten.

    Informationen findet man auch auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
    Viele Grüße
    Petra

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