So, ich habe erst einmal versucht, mich sachkundig zu machen. Das ist nämlich wirklich nicht so einfach, weil die Meinungen - auch bei der unteren Jagdbehörde - auseinandergehen, je nachdem, wie man selber zu den Katzen steht. ![]()
Den Anwalt lasse ich vorerst außen vor. Ich habe jetzt noch einmal mit den unmittelbaren Nachbarn gesprochen, die alle entsetzt sind. Drei von denen haben selber Katzen und werden jetzt öfter mal ein Auge auf den Nachbarn werfen. Wir kontrollieren jetzt auch jeden Abend am Zaun entlang, ob wieder eine Falle aufgestellt wurde.
Wenn es um einen Marder oder einen Waschbär gegangen wäre, dann hätte man ganz sicher die Falle in der Nähe des Autos, der Garage oder vom Haus aufgestellt. Der Nachbar hat jedoch die Falle weitab von seinem Haus und seiner Garage am mittleren Ende unserer gemeinsamen Grenze genau auf seinem Grundstück aufgestellt. Zwischen seinem und unserem Grundstück hat er eine Tujenhecke gepflanzt so hoch, wie es das Nachbarrecht erlaubt und dann kommt ein schmaler Grenzstreifen vielleicht ca. 50 cm freie Fläche, damit er die Hecke noch auf seinem Grundstück schneiden kann. Danach kommt unser Sichtschutzzaun. Und genau auf dieser freien Fläche stand sie, die Falle, also schon gezielt.
Ich war heute morgen beim Ordnungsamt der Samtgemeinde Nienstädt und habe mich erkundigt, ob jeder Lebendfallen in seinem Garten aufstellen darf. Man will sich erkundigen und sagt mir Bescheid. Solche Anfragen kommen wohl nicht tagtäglich. Die Sachbearbeiterin war jedenfalls auch sehr erstaunt.
Viele Grüße
Petra

