Toll! Wer ist denn Friedrich? ( :))
Beiträge von Heike
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Ein toller Bericht und ich bin besonders begeistert über die tollem Bilder vom Gewürzmarkt. Schon die ersten Bilder haben uns ja animiert, sofort nach einem Flug für Istanbul zu suchen - und wie ihr wisst ja erfolgreich. Also schauen wir mal, ob ich dann den Bericht durch einen weiteren ergänzen kann. Wir freuen uns auf jedenfalls jetzt schon auf die Reise im September 2009
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Ich hatte zwar an eine kleinere Variante über einer kleinere Tür gedacht , aber ich freue mich auch mal gewonnen zu haben >C$§
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Ist es aus Kunststoff? Ist es z.B. ein Überdach im Eingangsbereich? Ist es gewellt?
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Ist es in deinem Garten? Ist es aus Wellblech?
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Sieht aus, als wenn das Wasser drauf steht - also im Haus oder außerhalb des Hauses ? Und wenn im Haus: Aus der Küche? ( Wenn es eine Rührschüssel wäre, hätte Jenni es sofort erkannt... also wohl keine Rührschüssel)
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Rührschüssel?
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Oh, an dieser Stelle fallen mir einige Anmerkungen ein... aber die würde der Administrator gleich streichen.. Freiheit für die Gurken - ich sage mal einfach zu den beiden vorstehenden Kommentaren: Männer!
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Huch, unglaublich - >Sie hat es schon wieder geraten. Glückwunsch!:
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So ein Abstellhebel für Wasser?
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Karneval - ich bin lange genug im Forum, dass ich meine, dieses Thema hatten wir schon mal. Karneval: Deutlich NEIN DANKE
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Ich finde eigentlich auch dass es aussieht wie der Öffnungsgriff einer Heizungskellertür oder ähnliches aus Eisen
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Gut gemacht, noch sind die 2 Jahre ja nicht um
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Ja, viele können mit diesen Begriffen nicht umgehen. Die Gewährleistung ist quasi eine zeitlich befristete Pflicht zur Nachbesserung. Im Prinzip sichert die Gewährleistung zu, dass das Objekt mangelfrei bei Übergabe ist, also auch keine versteckten Mängel hat, die sich sozusagen erst im Laufe der Zeit herausstellen. Treten innerhalb von 2 Jahren Mängel auf, ist daher zu klären, ob das Objekt eben beim Kauf nicht bereits mit einem Mangel behaftet war. Die Gewährleistung ist quasi eine Nachbesserungspflicht. Wie vorstehend beschrieben gibt es dann die unterschiedlichen Beweisverpflichtungen.
Dagegen ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Leistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Die Dauer einer Garantie ist unterschiedlich und im Einzelfall vertraglich geregelt. Die Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu, welche von Käufer und Verkäufer vertraglich abgeschlossen wird.
In der Regel bezieht sich die Garantiezusage auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile oder auch des gesamten Geräts. Die Garantie ist also genau genommen das "bessere" Recht. Sichert jemand für ein Gerät eine Garantie zu und das Teil geht während der Garantiezeit kaputt, stehen die Chancen gut für einen Ersatz. Bei der Gewährleistung muss man eben nach 6 Monaten nachweisen, dass hier ein grundsätzlicher Mangel im Gerät vorlag, der eben nicht dafür spricht, dass das Teil mangelfrei ist - so wie bei meinem Objektiv (ich habe jetzt schon wieder vergessen, was da kaputt war, aber es war etwas, was üblicherweise nicht nach knapp 2 Jahren kaputt sein dürfte..... ich habe den Schriftverkehr noch) Natürlich gilt auch die Garantie nicht, wenn man etwas selbst kaputt gemacht hat.)
Übrigens ersetzt eine Garantiezusage nicht die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall, sondern gilt gleichzeitig -
Augenblick mal - lass Dich nicht besch.... DIe gesetzliche Gewährleistung gemäß BGB beträgt 2 Jahre, das gilt auch für Saturn. Davon ist ggfr. eine Garantie zu unterscheiden, die möglicherweise nur für ein Jahr gegeben wird.Problem ist nur, dass man bei einem Schaden binnen der ersten 6 Monate davon ausgeht, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Den Käufer trifft also in den ersten 6 Monaten nicht die Beweislast, danach muss der Käufer beweisen, dass er den Mangel nicht zu vertreten hat. Problem könnte also sein, dass die behaupten, durch einen Sturz (vielleicht weist das Objektiv Zeichen eines solchen auf) ist der Mangel eingetreten.... aber gebe nicht so kurz auf. Erst einmal muss man ja sehen, was überhaupt der Mangel ist und dann kann man schauen, wie man weiter vorgeht. Auf jeden Fall liegst Du noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung. Das solltest Du Saturn vielleicht schon einmal vorab klar machen. Gruß Heike
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Ach Du meine Güte, wo hast Du das den ausgebuddelt?
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