BGH schränkt Folgen der Störerhaftung für WLAN-Betreiber ein

  • Wer sein Netzwerk nicht sichert, ist noch nicht ganz raus, aber die Haftung wurde stark eingeschränkt. Benutzt ein Unbefugter das offene W-Lan-Netz, so muss der Betreiber nicht mehr dafür haften und Schadensersatz leisten.

    Zitat

    Am heutigen Mittwochmorgen hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil zur Störerhaftung für Betreiber von WLANs verkündet (Az. I ZR 121/08). Demzufolge können Privatpersonen "auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird."


    aus http://www.heise.de/newsticker/mel…ein-998591.html

    Zitat

    Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. Das hat der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.


    aus Pressemitteilung des Bundesgerichtshof

    Dennoch sollte man es den "illegalen" Surfern nicht so leicht machen. 8)
    Viele Grüße
    Petra

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