Ich finde, das ist ein interessantes Urteil zum Urheberrecht.
ZitatBildersuchmaschinen dürfen Fotos als Vorschaubilder in den Ergebnislisten abbilden, wenn sie ein Dritter mit Zustimmung des Urhebers ins Internet eingestellt hat, ohne "technische Vorkehrungen gegen ein Auffinden und Anzeigen dieser Abbildung durch Suchmaschinen zu treffen". Diese Einwilligung erstrecke sich auch darauf, Bilder wiederzugeben, die nicht vom Fotografen oder mit Zustimmung von einem Dritten ins Internet eingestellt worden sind. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 19. Oktober 2011 entschieden (Az. I ZR 140/10). Nun liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor.
Quelle: Heise online
Viele Grüße
Petra