Erste Abmahnungen laufen an - DSGVO

  • Zitat

    Es bahnt sich an, was viele deutsche Rechtsexperten befürchtet haben: Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lädt offenbar Unternehmen dazu ein, Mitbewerber wegen fehlerhafter Umsetzung der neuen Bestimmungen kostenpflichtig abzumahnen. Zwei Kanzleien berichteten heute, dass ihnen erste kostenpflichtige Abmahnungen vorliegen, die bereits am 25. Mai – also am Tag, als die DSGVO gültig wurde – eingegangen sind.

    Quelle

    Wahnsinn, erst ein paar Tage gilt nun enggültig die DSGVO und schon laufen die ersten Abmahnungen. Sie kamen schon am 25.5.2018. Hier fehlt ein Cookie-Hinweis, bei einem anderen Betrieb die Datenschutzerklärung, oder sie war nur in Teilen richtig.

    Interessant ist, es sind nicht die Behörden, sondern "neidische" und missgünstige Mitbewerber, die anderen auf die Füße treten. Pfui sage ich nur!

    Bei einer fehlenden Datenschutzerklärung wurde ein "Streitwert" von 7.500 festgelegt, ( der Jahreswert der Kosten für die vollständige und ordnungsgemäße Umsetzung der DSGVO). Daraus ergibt dann eine satte Abmahngebühr von 700 Euro! }a

    Ich habe heute schweren Herzens überall auf meinen Seiten den "scharzen Balken" scharf geschaltet, damit ialle Besucher meiner Webseiten über die Cookies informiert werden.

    Schaut euch eure eigenen Seiten an, ob ihr euch auch vorbereitet habt. Es wäre schade, das Geld jemanden in den Rachen zu schmeißen, das sollte man lieber verreisen.

    Viele Grüße
    Petra

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