Das war nur eine Frage an dich, weil du bei solchen Problemen firm bist. Es geht um die EU 261 Verordnung, d.h. es geht bei Corona um höhere Gewalt.
Wir haben das Geld abgeschrieben, auch das für die geplanten Flüge in 2 Wochen nach Budapest und im Mai nach Sevilla. Falls uns die Fluggesellschaften für diese Flüge (annuliert) auch Anträge schicken, werden wir uns mal nicht um Erstattung sondern Ersatzflüge bemühen.
Wenn wir gesund diese Zeit überstehen, haben wir sowieso gewonnen, da ist Geld egal.
LG margarete
Das verstehe ich nicht Margartet - natürlich ist der FLugpreis zu erstatten, das steht auch in dem Link von Petra. Warum wollt Ihr das Geld abschreiben - aktuell ist doch völlig unklar, wann man einen anderen Flug buchen kann - da ist es doch sinnvoller das Geld zurückzuerhalten und später neu zu buchen.