Sicher haben einige von uns dieses Schreiben der GEZ bekommen, in der - aufgrund bevorstehender rechtlicher Änderungen - eine Bestätigung der Einzugsermächtigung erforderlich wird.
Nur, ist es wirklich nur eine Änderung, dass eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegen muss? Weiß jemand, was sich da überhaupt ändert? Kann die Bank denn verpflichtet werden, jede Lastschrift zu prüfen? Das ist doch gar nicht zu schaffen...
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Viele Grüße
Petra