Urheberrecht - Verbotene Gebäude/Gegenstände im Netz?

  • Immer wieder stolpere ich über Listen im Netz, die Gebäude und andere Dinge aufführen, die man nicht fotografieren darf, geschweige denn in Netz setzen darf, weil die Rechte anderweitig vergeben sind.


    Zum Beispiel geht es bei den Fotos vom Eifelturm bei Nacht um die geschützete Beleuchtung.

    Meine Frage ist, was ist daran? Darf ich das alles nicht fotografieren und veröffentlichen? Kann ich dafür abgemahnt werden? Dass man in Museen nicht ohne Erlaubnis fotografieren darf, das ist mir klar. Aber warum sollte ich nicht öffentliche Gebäude wie ein Hundertwasserhaus fotografieren dürfen?

    Ich wäre mal gespannt, was Heike dazu meint. Es geht hier ja nicht um einen Einzelfall, sondern nur um Generelles. ;^^

    Viele Grüße
    Petra

  • Danke Erhard, da steht ja einiges drin.
    Interessant finde ich, dass man auch Litfaßsäulen nicht veröffentlichen darf, da es sich bei der Werbung nicht um "bleibendes" Werk handelt. Allerdings darf es wieder als schmückendes Beiwerk auf einem Bild sein. ::) Und das, wo ich so gerne Litfaßsäulen, und Werbesprüche fotografiere. Da werde ich mal meine Bilder durchforsten müssen... {e

    Noch interessanter finde ich diesen Artikel:

    Panoramafreiheit in der EU aus http://www.fotorecht.de/publikationen/…asserhaus3.html

    Zitat

    Das Schutzlandprinzip führt nicht nur dazu, dass eine legal im Ausland vermarktete Aufnahme eines urheberrechtlich geschützten Werkes (Bauwerk, Kunstwerk o. ä.) in Deutschland nicht vertrieben werden darf, wenn nicht alle hierzulande geltenden Voraussetzungen erfüllt sind. Das Prinzip gilt auch in umgekehrter Weise: Wenn eine Gebäude im Ausland fotografiert wurde, die Aufnahme nach dortigem Recht nicht vermarktet werden darf, kann gleichwohl die Vermarktung in Deutschland zulässig sein, wenn die Voraussetzungen der Panoramafreiheit nach deutschem Recht vorliegen. Wird zum Beispiel gerüchteweise behauptet, man dürfe den Eiffelturm nicht mehr fotografieren, spielt es für die Zulässigkeit der Nutzung des Fotos in Deutschland keine Rolle, ob die Rechtslage in Frankreich dem Gerücht entspricht.

    Nun stellt sich mir eine weitere Frage, wenn ich - bleiben wir ganz einfach mal bei der Litfaßsäule - Werbung auf einer Litfaßsäule aufnehme, egal ob in Deutschland oder Frankreich, dann ist es kein bleibendes Werk und ich darf es nicht vermarkten. Darf ich es denn in meinem Reisebericht verwerten? Gelte ich da als kommerziell oder als Privat-Person? Ich will das Bild ja nicht verkaufen.

    Was ist denn dran an den Autogeschichten, dass man z. Beispiel keinen BMW oder Porsche mit Logo fotografieren darf? Ich würde es so interpretieren, dass man Autos im öffentlichen Bereich fotografieren darf und wenn das Logo nur schmückendes "Beiwerk" ist, dann darf das Logo auch mit drauf sein.

    Diese Beispiele beziehen sich alle auf Deutschland, da ich ja hier wohne.

    Also, ich finde, es ist ganz schön kompliziert.

    Viele Grüße
    Petra

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