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  1. Forum von petra-kaiser.de
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Veranstaltung - was darf man fotografieren?

  • Petra
  • 6. Juni 2010 um 15:58
  • Petra
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    • 6. Juni 2010 um 15:58
    • #1

    Heute war ich ja auf der Landpartie in Bückeburg und habe viele Fotos gemacht. Nun frage ich mich, darf ich Bilder von den Ausstellungsstücken machen und sie ins Netz setzen? Die Veranstaltung fand ja draußen, um das Schloss herum statt. Bei den Personen habe ich natürlich gefragt und - bis auf einen Aussteller - waren sie hoch erfreut, wenn sie fotografiert wurden.

    Ich bin der Meinung, dass, wenn der Aussteller "zufällig" auf dem Bild mit drauf ist, dann ja...

    Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass das Fotografieren verboten ist. Übrigens habe ich auch einen netten Bildhauer gefragt. Er hat mir letztendlich die Erlaubnis gegeben, aber ich habe dann doch nicht fotografiert. Er hat so schöne Werke geschaffen, da denke ich, will ich keinen Nachahmer übers Netz hervorbeschwören. Er hatte mich gefragt, ob ich auch Bildhauer wäre. Ich habe ihm nur meine Hände gezeigt und gesagt, dass ich leider zwei linke Hände habe und so etwas nie hervorbringen könne.
    Schade, ich hätte sie Euch gerne gezeigt, was er alles so gemacht hat....

    Was meint Ihr?
    Viele Grüße
    Petra

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  • Maxi
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    • 6. Juni 2010 um 17:51
    • #2

    Ich würde es gerne sehen, nur Mitglieder Thread?

  • Petra
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    • 6. Juni 2010 um 20:49
    • #3

    Nee Maxi, geht nicht, ich habe auch für mich kein Foto gemacht... {e

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  • Maxi
    Mittlerer Forendino
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    • 7. Juni 2010 um 10:45
    • #4

    Schade aber er hatte es dir ja erlaubt. :rolleyes
    Muss ich wohl selber das Bild hauen, runter oder zerhauen - was wird wohl schöner ausschauen? :question

  • Jupp
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    • 7. Juni 2010 um 12:54
    • #5

    Hilft das?:

    http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html

  • Petra
    Administrator
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    • 7. Juni 2010 um 16:07
    • #6

    Danke, da dreht es sich hauptsächlich um die Personen. Das handhabe ich ohnehin so, dass ich keine Person ohne Einwilligung ablichte und veröffentliche. Ich erwarte das ja auch von anderen.

    Wäre denn das Kunstwerk ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte? :cconfused Diese Veranstaltung findet ja jedes Jahr statt. Ich meine ja. :mrgreen

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  • dustdancer
    Gast
    • 15. Juli 2010 um 07:52
    • #7

    frag doch einfach mal deinen sohn, der verdient schließlich sein geld damit.
    also bei öffentlichen veranstaltungen darfst du natürlich fotografieren, außer es ist durch den veranstalter/agb's/rtc untersagt.. solange nicht nur eine einzelne person mittelpunkt des fotos gibt es keine bedenken, außer sie tun dir kund, das sie nicht fotografiert werden wollen. wenn kinder im spiel sind, ist das ganze auch schon wieder schwieriger, da du dir dann die einverständnis der erziehungsberechtigten besorgen müßtest, sobald sie als bild mittelpunkt auszumachen sind.

    ich hoffe, heike sagt nicht, das ich falsch liege, denn so wurde/habe (ich) es mir beigebracht ;)

  • Petra
    Administrator
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    • 15. Juli 2010 um 09:22
    • #8

    Hi Dani,
    danke, das nächste Mal frage ich Dich zuerst. ;) Aber auch für das Forum ist das Thema ja nicht uninteressant. >""§
    Viele Grüße
    Petra

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