Heute kam mit der Wassergeldabrechnung auch ein Informationsblatt für Hundehalter.
Es gibt ein paar Neuigkeiten:
1. Während der Brut- und Setzzeit, müssen Hunde in der freien Landschaft an der Leine geführt werden.
2. Hunde müssen mit einem Chip (Transponder) versehen sein
3. es muss eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein (500.000 Personen- und 250.000 Sachschäden)
4. Hundehalter müssen einen sogenannten "Hundeführerschein" (Nachweis der Sachkunde besitzen) Wer nachweislich in den letzten 10 Jahren mindestens zwei Jahre einen Hund hatte, braucht es nicht, denn er gilt durch seine Erfahrung als sachkundig
5. Wer sich nach dem 1.7.2013 einen Hund anschaffen will, muss vorher eine theoretische Sachkundeprüfung ablegen, die praktische dann innerhalb von einem Jahr.
Dann gibt es noch Informationen über die Gefährlichkeit eines Hundes etc.
Gibt es das bei Euch auch schon? Oder ist da Niedersachsen besonders "weit". Das würde mich mal interessieren.
Rechtsgrundlagen sind übrigens diverse Niedersächsische Gesetze (NHundG)(Nds.SOG) und NWaldLG) und natürlich die Satzungen der Gemeinden Nienstädt, Hespe, Helpsen und Seggebruch
Viele Grüße
Petra
PS. Ich weiß von meiner Schwester in Köln, dass diese Anforderungen noch nicht so sind, aber es soll wohl eingeführt werden.