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Hundehalter in der Samtgemeinde Nienstädt

  • Petra
  • 24. Januar 2013 um 22:43
  • Petra
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    petra.kaiser.35
    • 24. Januar 2013 um 22:43
    • #1

    Heute kam mit der Wassergeldabrechnung auch ein Informationsblatt für Hundehalter.

    Es gibt ein paar Neuigkeiten:
    1. Während der Brut- und Setzzeit, müssen Hunde in der freien Landschaft an der Leine geführt werden.
    2. Hunde müssen mit einem Chip (Transponder) versehen sein
    3. es muss eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein (500.000 Personen- und 250.000 Sachschäden)
    4. Hundehalter müssen einen sogenannten "Hundeführerschein" (Nachweis der Sachkunde besitzen) Wer nachweislich in den letzten 10 Jahren mindestens zwei Jahre einen Hund hatte, braucht es nicht, denn er gilt durch seine Erfahrung als sachkundig
    5. Wer sich nach dem 1.7.2013 einen Hund anschaffen will, muss vorher eine theoretische Sachkundeprüfung ablegen, die praktische dann innerhalb von einem Jahr.

    Dann gibt es noch Informationen über die Gefährlichkeit eines Hundes etc.

    Gibt es das bei Euch auch schon? Oder ist da Niedersachsen besonders "weit". Das würde mich mal interessieren.
    Rechtsgrundlagen sind übrigens diverse Niedersächsische Gesetze (NHundG)(Nds.SOG) und NWaldLG) und natürlich die Satzungen der Gemeinden Nienstädt, Hespe, Helpsen und Seggebruch

    Viele Grüße
    Petra
    PS. Ich weiß von meiner Schwester in Köln, dass diese Anforderungen noch nicht so sind, aber es soll wohl eingeführt werden.

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  • Beate-Maria
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    • 24. Januar 2013 um 22:56
    • #2

    Bist Du sicher, daß der Sachkundenachweis für alle Hunderassen gilt?
    Bei uns wird der nur für bestimmte Rassen verlangt.

    Chip ist auch Pflicht, soweit ich weiß, wir hätten ihn eh gemacht, haben auch unsere Katzen tätowieren lassen.
    Das war auch gut so - Katerchen hat sich zweimal vom Acker gemacht und konnte so wieder aufgefunden werden! ~^^

    Brut-u. Setzzeit : ich bin nicht sicher, aber ich meine, bei uns gilt nur, daß der Hund , wenn unangeleint, in meinem Einflussbereich sein muss!
    Jagt er, darf er vom Jäger abgeschossen werden...

    Haftpflicht weiß ich ehrlich gesagt auch nicht, ob die vorgeschrieben ist.
    Aber ohne Haftpflicht, ( und gültige Impfungen) darf man zu keiner Veranstaltung mit Hunden ( Hundeschule/ Wettkämpfe, Ausstellungen, etc)
    Aber auch das wäre sträflich leichtsinnig : Hund und Pferde wurden sofort bei Kauf bei uns versichert.
    Das kann ganz schnell in die Tausende gehen, wenn da was passiert - sie müssen ja nur auf die Strasse rennen und einen Unfall verursachen...

  • Petra
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    petra.kaiser.35
    • 24. Januar 2013 um 23:18
    • #3

    Ja, alle Hundehalter:

    Zitat

    Hundehalter müssen ab dem 1. Juli 2013 einen so genannten „Hundeführerschein“
    (Nachweis der Sachkunde) besitzen. Die Sachkundeprüfung kann demnächst bei behördlich
    anerkannten Personen oder Stellen abgelegt werden. Dies sind z. B. Hundeschulen, Vereine
    oder Hundetrainer. Die Kosten betragen voraussichtlich etwa 200,00 €. Eine Liste mit den
    behördlich anerkannten Personen oder Stellen erhalten Sie in nächster Zeit beim
    Veterinäramt des Landkreises Schaumburg.
    Wer nachweislich innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens zwei Jahre lang einen Hund
    ununterbrochen gehalten hat, gilt durch seine Erfahrung als sachkundig. Als Nachweis
    hierfür kann z. B. der Hundesteuerbescheid dienen.
    Darüber hinaus gelten bestimmte Personengruppen per Gesetz als sachkundig: z.B.
    Tierärzte, Personen, die Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnehmen oder eine
    solche Prüfung mit einem Hund erfolgreich abgelegt haben, Tierheimbetreiber, Diensthundeund
    Behindertenbegleithundeführer.
    Sofern Sie sich nach dem 1. Juli 2013 einen Hund anschaffen, ist vor der Aufnahme der
    Hundehaltung die theoretische Sachkundeprüfung abzulegen; die praktische
    Sachkundeprüfung muss dann während des ersten Jahres der Hundehaltung abgelegt
    werden.
    Der Samtgemeinde Nienstädt obliegt die Überwachung der Einhaltung dieser Vorgaben Sie
    kann die Vorlage von Nachweisen (z. B. Tierarztrechnung oder Ausweiskopie für den Chip,
    Versicherungsnachweis für die Tierhalterhaftpflicht bzw. den Sachkundenachweis) fordern.

    Alles anzeigen

    Was die gefährlichen Hunde angeht:

    Zitat

    Die „Gefährlichkeit“ eines Hundes wird vom Veterinäramt des Landkreises Schaumburg
    festgestellt. Mit der Feststellung der „Gefährlichkeit“ ist ein Hund außerhalb
    ausbruchssicherer Grundstücke anzuleinen (Leinenzwang) und hat einen Beißkorb/Maulkorb
    zu tragen. Ein gefährlicher Hund darf nur vom Hundehalter persönlich geführt werden.
    Andere Personen als der Hundehalter benötigen eine Bescheinigung des Veterinäramtes,
    die ihnen das Führen eines gefährlichen Hundes gestattet. Diese Bescheinigung wird
    ebenfalls vom Veterinäramt des Landkreises Schaumburg ausgestellt.
    Die Erlaubnis oder Bescheinigung ist beim Ausführen des Hundes mitzuführen.

    Alles anzeigen

    Vergessen hatte ich dann noch die Kampfhunde:

    Zitat

    Lt. den Hundessteuersatzungen der Gemeinden zählen folgende Hunderassen zu den
    Kampfhunden: Bullterrier, Pittbullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire
    Bullterrier sowie deren Kreuzungen miteinander oder mit anderen Hunden.


    Quelle:Samtgemeinde Nienstädt

    Viele Grüße
    Petra

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  • Beate-Maria
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    • 24. Januar 2013 um 23:33
    • #4

    Puh - ganz schön heftig.
    Die Sachkunde ist ja okay, das schadet nie, aber die Gefährlichkeit?
    Da wäre interessant, was sie als gefährlich einstufen und eigentlich kann man dann so einen Hund nicht mehr halten.
    Zig Jahre nur alleiniger Hundeführer - das klappt ja nie - Urlaub/ Krankheit, etc...
    Wenn ich denke, wie oft ich froh über den Hundesitter bin, der im Notfall einspringen kann...

  • Petra
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    petra.kaiser.35
    • 24. Januar 2013 um 23:44
    • #5

    Das ist schon richtig, nur mit der Sachkunde, was machst Du, wenn die dann sagen, nö, Du kannst aber keinen Hund halten, oder bekommt jeder die Sachkundigkeit bescheinigt?

    Mit der Gefährlichkeit, das wundert mich auch. Ich weiß natürlich auch nicht, ab wann ein Hund gefährlich ist. Mal sehen, wie das hier so abläuft.

    Mit dem Leinenzwang ist aber hier nur vom 01.4. - 15.7. Ich bin gespannt, wer sich da alles dran hält. Bestimmt keiner. :mmad

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  • Beate-Maria
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    • 24. Januar 2013 um 23:53
    • #6

    Ich glaube nicht, daß es so schwierig ist, die Sachkunde zu bekommen, wenn man sich etwas bemüht.
    Zumindest die Theorie und die Praxis lernt man dann ja in der Hundeschule.
    Und ja, ich finde es gar nicht schlecht, daß das vorausgestzt wird, manchmal erschrickt man über die Unfähigkeit und Unwissenheit mancher Halter, da werden manche Probleme herangezogen.

    Ist bei den Pferden ja nicht anders - Laura hat ja letztes Jahr auch den Basispass gemacht.
    Gut, man muss schon etwas lernen - aber Grundkenntnisse sind ja auch Sinn und Zweck der Geschichte!
    Auch die ethischen Grundsätze..... :ttwisted

  • Petra
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    petra.kaiser.35
    • 25. Januar 2013 um 01:18
    • #7

    Da ist richtig, nur noch weiß man ja nicht, was überhaupt hier verlangt wird. Muss der Hund auf Kommando bei Fuß gehen und kommen, wenn man ihn ruft? Da würde Feli als Hund glatt durchfallen, er hört nämlich überhaupt nicht und der Hundehalter hätte auch seine Freude... Erst gestern haben wir sie wieder "eingefangen". Mit Leckerlis... :,.)

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  • Mo
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    • 25. Januar 2013 um 20:58
    • #8

    Jep ist bei uns auch fast alles so (unweit von Köln)

    Leinenzwang besteht nur innerorts, im Jagd......gesetz ist Leinenzwang aber ausserhalb von geschlossenen Ortschaften mit "Im Einflussbereich vom Hundehalter" übersetzbar. Ist aber glaube ich Länderabhängig.

    Sachkundenachweis muss man hier auch machen wenn Hund größer 30 cm und man x Jahre keinen Hund hatte.

    Das mit dem Chip kenne ich eher von Zucht oder Tierheim, wo die Pflicht der unverwechselbaren Kennzeichung besteht. Je nach Rasse ist da Tätoo noch erlaubt aber Chip definitiv auf dem Vormarsch. Bei Reisen ins Ausland ist aber glaube ich sowieso Chip größtenteils Pflicht.

    Das mit der Versicherungspflicht habe ich noch nicht gehört, mal unabhängig davon das ich die Versicherung als sinnvoll empfinde.

    Lg Mo

  • Petra
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    petra.kaiser.35
    • 25. Januar 2013 um 21:35
    • #9

    Meine Schwester in Köln hat sich den Sachkundetest der Stadt Köln besorgt. Es sind 20 Seiten vollbeschrieben mit Fragen, die manchmal nicht ohne sind. Sie hat morgen Bereitschafts-Dienst und will sich da mal an diesen Test üben. Bin gespannt, was sie sagt.
    Viele Grüße
    Petra

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  • Silke
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    • 25. Januar 2013 um 22:14
    • #10

    Was, 200,- € für einen "Hundeführerschein"?? :o

    VG,

    Silke

    Fernweh & Reisen - Unsere Reiseberichte

    ----------------------------------------------------

    NEU:

    Patagonien 2026: https://silke-und-max.de/Patagonien_Reisebericht.htm

  • Petra
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    • 28. Januar 2013 um 13:09
    • #11

    Katja hat den Test gemacht, es waren 119 Fragen und 7 hat sie davon falsch beantwortet, bei einigen gab es mehrere Möglichkeiten, das wusste sie nicht, dass es Multiple-Choice (Mehrfachauswahl) war. ;D

    Ich finde das Ergebnis gut, damit braucht sie sich keine Gedanken machen, wenn sie an diesem Test teilnehmen muss. Und die paar fehlerhaften Antworten kann man sich ja auch noch ein paar Mal anschauen, dann weiß man es auch für den richtigen Test,

    Viele Grüße
    Petra

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    Einmal editiert, zuletzt von Petra (28. Januar 2013 um 14:33)

  • Maria
    Junges Küken
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    • 28. Januar 2013 um 14:25
    • #12

    Wen es interessiert: auf der Seite des Tierheims in Köln Zollstock findet man unter den Downloads alle Verordnungen und den Sachkundetest :) für NRW

    http://www.tierheim-koeln-zollstock.de/downloads.php?cat_id=1

    Maria

  • Beate-Maria
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    • 28. Januar 2013 um 22:54
    • #13

    Klar, wollte ich das jetzt auch wissen :mrgreen

    Was habe ich gelernt? Der Deckakt der Rüden dauert 30 min :question :ssschmunzeln
    Woher soll ich das denn wissen? Ich habe meine kastrieren lassen.... :ttturtle

    Also völlig ohne Vorbereitung habe ich im A Teil 4 Fehler, im B Teil 7 <ß+~
    Wobei ich nicht weiß,ob es allgemein für die Haltung wichtig ist,ob ich weiß, welche Hunderasse verkleinerte Lidfalten oder vergrößerte Augen hat...
    Wenn ich mich für eine bestimmte Rasse interessiere, informiere ich mich ja :ttwisted

    Und die Erstimpfungen wußte ich auch nicht - hab mich nie mit Aufzucht beschäftigt und Lotta erst mit 5 Monaten gekauft.

    Ausgelassen hab ich euren C-Teil - diese Bestimmungen gibt es bei uns ja nicht.


    Insgesamt gesehen , finde ich es wesentlich weniger zu lernen, als bei den Pferden. ( Basispass)
    Und außer den Bestimmungen bzgl. der Kampfhunde/gefährl. Hunde ( finde ich schwachsinnig) schadet sowas sicher nicht.

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