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Flug gestrichen - WIDERSPRUCH EINLEGEN ?

  • margarete
  • 20. März 2020 um 09:25
  • margarete
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    • 20. März 2020 um 09:25
    • #1

    Bisher haben wir diese Nachricht für 4 Flüge (im März) erhalten:

    Your request (1866948) has been updated. To add additional comments, reply to this email.

    Dear Mr Gebhardt,

    We refer to your recent correspondence dated 17/03/2020.

    We regret the cancellation of your flight FR2426 from Frankfurt International to Krakow on the 25/03/2020 which was due to safety reasons (the impact of COVID-19).

    As this cancellation was unexpected we wish to inform you that no compensation is due under EU261/2004 as this was caused due to extraordinary circumstances beyond Ryanair's control.

    If you are unhappy with our decision, you can take your complaint to Alternative Dispute Resolution (ADR). Codacons is an independent, impartial scheme and we are a member of this scheme.

    Their contact details are as follows:

    Website: http://www.codacons.it/ Email: adr@codacons.cloud Contact Address: CODACONS, Via Grazioli Lante 56, Rome - 00195.

    We trust that the above clarifies the situation.

    Yours sincerely,

    M. Kowalik

  • Petra
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    • 20. März 2020 um 09:41
    • #2

    Hallo Margarete,

    gegen was möchtest Du Widerspruch einlegen? Bekommst Du das Geld nicht zurück oder willst Du zusätzlich eine Compensation, dass das die Flüge wegen der Corona-Krise gestrichen wurden?

    Viele Grüße
    Petra

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  • margarete
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    • 20. März 2020 um 09:57
    • #3

    Das war nur eine Frage an dich, weil du bei solchen Problemen firm bist. Es geht um die EU 261 Verordnung, d.h. es geht bei Corona um höhere Gewalt.

    Wir haben das Geld abgeschrieben, auch das für die geplanten Flüge in 2 Wochen nach Budapest und im Mai nach Sevilla. Falls uns die Fluggesellschaften für diese Flüge (annuliert) auch Anträge schicken, werden wir uns mal nicht um Erstattung sondern Ersatzflüge bemühen.

    Wenn wir gesund diese Zeit überstehen, haben wir sowieso gewonnen, da ist Geld egal.

    LG margarete

  • Petra
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    • 20. März 2020 um 10:06
    • #4

    Margarete nun weiß ich, was Du möchtest, bei Erhard hast Du das ja etwas anders gefragt. Sorry ;)

    Wenn Flüge nicht stattfinden, wegen höherer Gewalt, zum Beispiel, weil sie nicht mehr landen dürfen, dann ist das so. Dann gibt es keine Kompensation. Wenn die Airline nur streicht, weil sie den Flugplan straffen will und es keine Warnung gibt, dann hat man natürlich bessere Chancen.

    In diesen Fällen lohnt es sich dagegen anzugehen. Das ist jetzt keine Rechtsberatung, das kann und darf ich ja nicht. Nur meine persönliche Meinung

    Wie haben ja schon an anderer Stelle wegen Hotels und zum Beispiel die Fähre nach Helgoland geschrieben. Es dürfen keine Fähren für Touristen fahren. Wir bekommen nicht das Geld zurück, sondern einen Gutschein. Damit kann ich leben, denn ich will ja irgendwann wieder hin.

    Bei den Hotels sieht es ähnlich aus, um einen Rechtsstreit zu vermeiden, habe ich die Hotels in der stornofreien Zeit gekündigt. Das ist für mich stressfreier.

    Hier bei Flightright gibt es dazu Infos: Flugausfall Coronavirus

    Viele Grüße
    Petra

    Wegen der Wichtigkeit, habe ich den Beitrag mal verbessert!

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  • Okke
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    • 20. März 2020 um 10:11
    • #5

    Wenn die Fluglinie die Flüge nicht durchführen können, dann gibt es den Flugpreis zurück. Es gibt "nur" bloß keine zusätzliche Flugentschädigung nach EU-Verordnung. Bei den Streichungen handelt es sich ziemlich sicher um höhere Gewalt, unabhängig ob die Flüge behördlich untersagt oder aus anderen Gründen nicht mehr stattfinden. Hier ist zwischen "Rückerstattung" und "EU-Kompensation" zu unterscheiden.

    Es gibt auf der Seite von Ryanair ein online-Formular, welches aktuell aber fehlerhaft oder aufgrund der Anfragen überfordert ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Okke (20. März 2020 um 10:18)

  • Heike
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    • 20. März 2020 um 10:14
    • #6
    Zitat von margarete

    Das war nur eine Frage an dich, weil du bei solchen Problemen firm bist. Es geht um die EU 261 Verordnung, d.h. es geht bei Corona um höhere Gewalt.

    Wir haben das Geld abgeschrieben, auch das für die geplanten Flüge in 2 Wochen nach Budapest und im Mai nach Sevilla. Falls uns die Fluggesellschaften für diese Flüge (annuliert) auch Anträge schicken, werden wir uns mal nicht um Erstattung sondern Ersatzflüge bemühen.

    Wenn wir gesund diese Zeit überstehen, haben wir sowieso gewonnen, da ist Geld egal.

    LG margarete

    Das verstehe ich nicht Margartet - natürlich ist der FLugpreis zu erstatten, das steht auch in dem Link von Petra. Warum wollt Ihr das Geld abschreiben - aktuell ist doch völlig unklar, wann man einen anderen Flug buchen kann - da ist es doch sinnvoller das Geld zurückzuerhalten und später neu zu buchen.

    "Was gäbe ich für Küsse, wie kalte Kirschen, Zeit wie Sand am Meer.Was gäbe ich her, wenn jeder Tag wie der erste des Sommers wär" (Zitat aus dem Song "Engel" der Gruppe MIA)

    http://rosentaenzerin.wordpress.com/

  • Petra
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    • 20. März 2020 um 10:15
    • #7

    Richtet sich das Schreiben an die normale Erstattung oder an die Entschädigung? Will Ryanair damit verunsichern?

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  • Petra
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    • 20. März 2020 um 10:26
    • #8

    Wegen der Wichtigkeit in dieser Sache, habe ich oben mal meinen Beitrag verbessert.

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  • margarete
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    • 20. März 2020 um 10:29
    • #9

    Wir haben jetzt schon mal geantwortet, und zwar so:

    Dear Mr. Kowalik,

    on behalf of your information regarding our requests (1866948) and (1867332) we

    must state firmly : we were given the alternatives of a full refund of the fare or a later flight. We chose the refund.

    Consequently we are dissatisfied with the decision you made and contradict.

    We expect the full price we paid in a period of 7 days from today.

    Best regards Jörg & Margarete Gebhardt

    Jetzt warten wir ab.

  • Heike
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    • 20. März 2020 um 10:49
    • #10

    Margarete - bitte bei Fristsetzungen immer ein konkretes Datum nennen, bis wann etwas erfolgen kann! Und in der Regel ist eine Frist von 14 Tagen als eine angemessene Frist anzusehen

    "Was gäbe ich für Küsse, wie kalte Kirschen, Zeit wie Sand am Meer.Was gäbe ich her, wenn jeder Tag wie der erste des Sommers wär" (Zitat aus dem Song "Engel" der Gruppe MIA)

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  • margarete
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    • 20. März 2020 um 11:02
    • #11

    Danke Okke, das online-Formular haben wir jetzt 6 x ausgefüllt und abgeschickt. Die sind total überfordert.

  • margarete
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    • 20. März 2020 um 11:20
    • #12

    Heike, Ryanair hat uns selbst innerhalb 7 Tage die Rücküberweisung zugesagt.

  • Heike
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    • 20. März 2020 um 11:33
    • #13

    Ok, dann ist gut - aber fürs Grundsätzliche....Gilt für alles

    "Was gäbe ich für Küsse, wie kalte Kirschen, Zeit wie Sand am Meer.Was gäbe ich her, wenn jeder Tag wie der erste des Sommers wär" (Zitat aus dem Song "Engel" der Gruppe MIA)

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  • Petra
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    petra.kaiser.35
    • 20. März 2020 um 14:03
    • #14

    Hier habe ich noch einen Link:

    Flug umgebucht oder Reise storniert wegen Corona: Wer Anspruch auf Entschädigung hat

    Ich habe mal den Titel von diesem Thread erweitert.

    Viele Grüße
    Petra

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