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Strompreise II - Bauernfängerei - FlexStrom

  • Petra
  • 17. Juni 2011 um 16:22
  • Petra
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    • 17. Juni 2011 um 16:22
    • #1

    Hallo in die Runde!
    Hier hatte ich ja schon mal über die Stromanbieter geschrieben, aber was ich jetzt erfahren habe, ist der Hammer! Daher muss ich mal einen neuen Thread anfangen. :mmad

    Wir hatten im letzten Jahr bei FlexStrom abgeschlossen, weil das Angebot so günstig war:
    Der gewählte Tarif:
    FlexStrom 3600er Young Family FlexStrom Online Only

    Ihr Aktionsbunus: 95 €
    Ihre gewünschete Zahlungsweise: jährlich
    Der Aktionsbonus wird Ihnen vereinbarungsgemäß nach 12 Monaten erstattet.
    Ihr Jahrespreis 670,80 €/Jahr

    So, nun habe ich nach einem Jahr fristgerecht gekündigt, da mir im Folgejahr ein Angebot über 1.039,92 € gemacht wurde, was eindeutig zu teuer ist.

    Nachdem wir bisher noch keine Rückzahlung erhalten haben, habe ich jetzt mal im Service-Center angerufen:
    Ja, das stimmt, wurde mir gesagt, es gibt keine Rückzahlung, da in den AGBs geschrieben steht, nur bei 24 monatiger Laufzeit. Mein Vertrag war aber auf 12 Monate begrenzt.

    Da ich die AGBs nicht zur Hand hatte, beendete ich das Gespräch.

    Dann suchte ich mir die AGBs heraus und lese:

    Zitat

    7.3. Falls Ihnen FlexStrom einmalig einen Bonus als Neukunde gewährt, wird dieser nach 12 Monaten Belieferungszeit
    fällig und spätestens mit der 1. Jahresrechnung verrechnet.
    Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss an seinem Stromanschluss nicht von FlexStrom beliefert wurde.

    Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam.

    Daraufhin habe ich noch einmal angerufen und auf diese Passage verwiesen. Was meint Ihr hat man mir geantwortet? :mmad

    Das Jahr ist erst nach 365 Tagen zu Ende. Hätte ich nach 366 gekündigt, dann hätte mir der Bonus zugetanden. Was für eine Bauernfängerei! :mmad

    Ich bin mal wieder sehr ärgerlich. Im Übrigen gibt es auch dazu ein Urteil!

    Würdet Ihr dagegen angehen?

    Viele Grüße
    Petra
    PS. wie gut, dass ich wieder bei meinem alten Anbieter bin! Und Gottsei Dank habe ich nicht Teldafax gewählt, dann wäre ich noch ärmer dran. :KKopffass2

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  • Petra
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    petra.kaiser.35
    • 17. Juni 2011 um 18:20
    • #2

    Hier noch eine interessante Seite der Verbrauerzentrale zu diesem Thema:
    Link wurde entfernt, da nach 14 Jahren nicht mehr gültig. ;)

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  • Heike
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    • 17. Juni 2011 um 22:50
    • #3

    Das ist sehr interessant Petra, - ich denke, Du solltest da nicht so leicht aufgeben, denn das vorhandene Urteil sagt doch aus, das 365 Tage reichen und nichgt 366....
    Das ist der Grund, warum wir immer noch bei Vattenfall sind, obwohl ich mir denke, dass das auch nicht der Idealfall ist. Beim Gasanbieter habe ich gewechselt, aber zum falschen Zeitpunkt und das hatte dann erhebliche Nachzahlungen beim alten Anbieter zur Folge... und beim neuen gab es nun Preiserhöhungen - ich weiß nicht so recht was da wirklich besser ist

    "Was gäbe ich für Küsse, wie kalte Kirschen, Zeit wie Sand am Meer.Was gäbe ich her, wenn jeder Tag wie der erste des Sommers wär" (Zitat aus dem Song "Engel" der Gruppe MIA)

    http://rosentaenzerin.wordpress.com/

  • Silke
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    • 17. Juni 2011 um 22:57
    • #4

    Das ist echt krass... - mit Zeit, Rechtsschutz und wut im bauch vielleicht doch dagegen angehen...?

    Ich hatte ja auch mal über Wechsel des Anbieters nachgedacht. Aber mein Bruder, der ja bei der Energie-Mafia arbeitet, hat immer gewarnt vor diesen Billigangeboten mit Vorauszahlungen - siehe Teldafax.

    Darum sind wir geblieben - ein durchgerechneter Wechsel hätte auch nicht viel gebracht, da wir schon den "günstigen" Tarif mit online-Gedöns haben.

    Dazu kommt: Ich hasse es, mich mit solchen Themen beschäftigen zu müssen, ich hab auch so schon genug um die Ohren und wegen 20,- € im Jahr mehr oder weniger wähle ich lieber die Variante ohne Ärger.

    VG,

    Silke

    Fernweh & Reisen - Unsere Reiseberichte

    ----------------------------------------------------

    NEU:

    Patagonien 2026: https://silke-und-max.de/Patagonien_Reisebericht.htm

  • Heike
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    • 17. Juni 2011 um 23:03
    • #5

    Du sprichst mir irgendwie aus dem Herzen ...und doch kann man ja vielleicht was bewegen, wenn man mehr wechselt.... aber ich sage ja, ich habe da auch meine Probleme. Vorkasse würde ich aber nie machen

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  • Petra
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    • 17. Juni 2011 um 23:15
    • #6

    Ich denke auch, ich werde das nicht so einfach hinnehmen. Wie die Verbraucherzentrale Meck-Pom schreibt, werde ich jetzt erst einmal einen Brief aufsetzen mit Frist. Wir waren ja eben bei meinem Sohn, bei ihm ist dasselbe, er hatte auch im letzten Jahr bei FlexStrom abgeschlossen und ist eigentlich auf die 110 € angewiesen. Er hat sie natürlich auch noch nicht bekommen.

    Diese ganzen Sachen haben mich ja bewogen, nicht mehr auf Suche nach einem Billg-Anbieter zu gehen. Wir sind jetzt wieder bei der Billig-Tochter von EON "E wie einfach" gelandet, da ich das alles so satt habe.

    Vor allem wird ja bewusst Otto-Normalverbraucher getäuscht und das ist so gemein. Genauso ist es mit den vertraglich zugesicherten Frei-KWs. Auch die gibt es nur, wenn man über das Jahr hinaus dabei bleibt und nur wenn man mehr als vertraglich vereinbart verbraucht.

    Es ist wirklich zum ko.... Klar, dass sie mit diesen Methoden in den Angeboten immer als einer der Günstigen erscheinen. Für mich ist das Betrug. Vor allem, weil nach einem Jahr die Preise dermaßen erhöht wurden, dass sie damit diesen Bonus dreifach wieder rausbekommen.

    Viele Grüße
    Petra

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  • Heike
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    • 17. Juni 2011 um 23:33
    • #7

    Da kann ich Dir nur zustimmen, Petra!Droht doch mal damit, alles Eurem Anwalt zu übergeben und schön eine Datumtsfrist setzen - Aber mit den Telefonanbietern ist das doch auch nicht anders... da weiß man auch nicht mehr wer warum und was....

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  • Petra
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    • 19. Juni 2011 um 19:20
    • #8

    So, ich habe nun geschrieben und der Brief geht morgen per Einschreiben raus:

    Zitat

    Betreff: Vertragsnummer 90000xxxx - Aktionsbonus
    Guten Tag,
    in dem abgeschlossenen Vertrag wurde vereinbart, dass der Aktionsbonus in Höhe von 95 € nach 12 Monaten erstattet wird.
    Auf meine Nachfrage hin wurde mir von Ihren Service-Center-Mitarbeitern erklärt, dass das Jahr 365 Tage hat und ich erst am 366. Tag hätte kündigen dürfen.
    Sie werden verstehen, dass ich das nicht verstehen kann.
    In den AGB´s, die mir per Mail übermittelt wurden steht:
    Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.

    Ich nehme Bezug auf die Gerichtsurteile:
    Landgericht Heidelberg mit Urteil vom 29.12.2010 (AZ: 12 O 76/10 KfH)
    Amtsgericht Tiergarten vertreten (Urteil vom 2.2.2011 AZ: 3 C 377/10)

    und fordere Sie hiermit auf, mir den zustehenden Betrag in Höhe von 95,00 € bis zum 11. Juli 2011 auf mein Konto xxx bei der Volksbank xxx BLZ xxxx zu überweisen.
    Sollte das Geld nach Ablauf dieser Frist nicht auf meinem Konto sein, werde ich das gerichtliche Mahnverfahren über meinen Anwalt einleiten.
    Und ja, ich sehe diese Methode auch als Bauernfängerei an, denn ohne den Bonus hätte ich nie bei Ihnen abgeschlossen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Petra Kaiser

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    Nun bin ich mal gespannt, was wird. Für meinen Sohn, der ja auch auf das Geld wartet, warte ich mal ab, was hier passiert.
    Viele Grüße
    Petra

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    Einmal editiert, zuletzt von Petra (19. Juni 2011 um 20:46)

  • Petra
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    • 28. Juni 2011 um 22:30
    • #9

    Es ist eine Frechheit! Ich bekam nun zwei Schreiben. In dem ersten steht folgendes:

    Zitat


    Vielen Dank für Ihr Schreiben vom...
    Sofern IHnen ein Bonus zusteht, wird FlexStrom Ihnen diesen vereinbarungsgemäß mit der Jahresrechnung gutschreiben bzw, verrechnen.

    Das 2. Schreiben ist die Schlussrechnung, diese endet mit einem Saldo von 0,00 E

    Nun werde ich als erstes gegen die Schlussrechnung Widerspruch einlegen. Was gemein ist, es stehen keinerlei Fristen darauf, dass wenn man nicht rechtzeitig Widerspruch einlegt, die Schlussrechnung als genehmigt gilt.

    Was für eine schwache Leistung!

    Ich werde morgen jedenfalls die Schlussrechnung nicht anerkennen.

    Viele Grüße
    Petra

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  • Petra
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    • 4. Juli 2011 um 23:24
    • #10

    So, eben habe ich Widerspruch gegen die Schlussrechnung eingelegt und nochmals unter Fristsetzung den Betrag angemahnt.
    Sollte das Geld nicht eintreffen, dann gebe ich es an den Anwalt ab. Heike, kannst Du das auch machen?
    Viele Grüße
    Petra

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  • Heike
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    • 4. Juli 2011 um 23:40
    • #11

    Na klar doch >""§

    "Was gäbe ich für Küsse, wie kalte Kirschen, Zeit wie Sand am Meer.Was gäbe ich her, wenn jeder Tag wie der erste des Sommers wär" (Zitat aus dem Song "Engel" der Gruppe MIA)

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  • Petra
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    • 4. Juli 2011 um 23:43
    • #12

    Na super, das freut mich. Ich werde darauf zurückkommen. 8)

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  • Petra
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    • 12. Juli 2011 um 10:13
    • #13

    Ach was für eine Story... Nun habe ich per E-Mail Bescheid bekommen:

    Zitat

    wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 04.07.2011.

    Gern kümmern wir uns um Ihr Anliegen. Nach unseren Unterlagen wurde Ihre
    Schlussrechnung korrekt erstellt.

    Damit wir Ihre Forderung mit der gebotenen Sorgfalt für Sie prüfen können,
    übersenden Sie uns bitte die genauen Vertragsdetails, aus denen Sie Ihren
    Anspruch herleiten. Nach Eingang werden wir diese schnellstmöglich prüfen
    und dann gegebenenfalls eine Rechnungskorrektur für Sie veranlassen.

    Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung.

    Aber es kommt wenigstens Bewegung in die Geschichte...

    Viele Grüße
    Petra

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  • Maxi
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    • 12. Juli 2011 um 12:37
    • #14

    Warum muss man denen immer alles selber vorlegen, haben die denn die Daten nicht. :mmad
    Kennen die ihre eigenen Verträge nicht - alles zum Ko..en! :question

  • Petra
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    • 12. Juli 2011 um 13:38
    • #15

    Maxi, die wollen wissen, ob ich die "richtigen" Vertragsbedingungen bekommen habe... :KKopffass2 Scheinbar wurde irgendwann etwas geändert... Vielleicht meinen sie aber auch, dass ich irgendwann entnervt aufgeben.
    Jedenfalls habe ich auch noch Glück gehabt, denn Friedrich habe den Widerspruch nur als normalen Brief aufgegeben und nicht per Einschreiben... :KKopffass2

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  • Maria
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    • 12. Juli 2011 um 20:27
    • #16

    Also wir waren mit der Firma bei Teledafax, allerdings nicht mit Vorauszahlung, daher ging die Sache glücklich aus. Unsere Tochter war mit Vorauszahlung bei Teldafax, allerdings war ihr Vorausgezahltes Jahr fast herum.
    Daher haben wir Glück gehabt. Bei vielen Anderen wird das wohl nicht so gewesen sein.

    Aber ich finde auch dieses ganze Gewurschtel mit den Preise ist ein Herumschieben und Schubsen und vor allem sehr undurchsichtig.
    Ich hoffe sehr dass Du das Geld zurüclbekommst Petra. Die können doch nicht mit allem durchkommen. :mmad

    Mit meiner Webwerkstatt bin ich bei Naturwatt, einem Ökostromanbieter. Da bezahle ich aber nur ca. 30 Euro im Quartal und da ist auch Ruhe zum Glück.

    Maria

  • Petra
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    • 15. Juli 2011 um 15:15
    • #17

    Es geht weiter in diesem Theater:

    Ich schrieb folgendes zurück:

    Zitat

    Guten Tag,
    vielen Dank für die Rückmeldung.

    In den AGBŽs steht:/
    7.3. Falls Ihnen FlexStrom einmalig einen Bonus als Neukunde gewährt,
    wird dieser nach 12 Monaten Belieferungszeit
    fällig und spätestens mit der 1. Jahresrechnung verrechnet.
    Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss an seinem
    Stromanschluss nicht von FlexStrom beliefert wurde.

    Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten
    Belieferungsjahres, *es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf
    des 1. Belieferungsjahres wirksam*./

    Dieses hatte ich aber auch schon in meinem Einschreiben vom 13.6.
    mitgeteilt. Vermutlich liegt Ihnen dieses Schreiben jedoch nicht vor.
    Daher füge ich es dieser E-Mail bei.
    Ich hoffe, dass nun die Angelegenheit endgültig geklärt werden kann.

    Alles anzeigen

    Dann bekam ich heute diese Antwort:

    Zitat

    wir bestätigen den Eingang Ihrer E-mail vom 13.07.2011.

    Gern hätten wir Ihr Anliegen bereits abschließend für Sie geprüft.

    Nach unseren Unterlagen wurde Ihre Schlussrechnung jedoch korrekt erstellt.

    Damit wir Ihre Forderung mit der gebotenen Sorgfalt prüfen können, benötigen wir
    allerdings die entsprechenden Unterlagen, aus denen Sie Ihren Anspruch herleiten,
    in Kopie. Diese haben wir bisher leider nicht bzw. nicht vollständig erhalten.

    Benennen Sie dabei bitte so genau wie möglich alle Regelungen, auf die Sie Ihren
    Anspruch begründen. Nach Eingang werden wir Ihr Anliegen schnellstmöglich
    prüfen und dann gegebenenfalls eine Rechnungskorrektur für Sie veranlassen.

    Für Ihre Mühe übersenden wir Ihnen anbei einen Reisegutschein im Wert von
    bis zu 100 Euro.

    Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung.

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  • Petra
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    • 15. Juli 2011 um 15:17
    • #18

    Nun platzt mir bald der Kragen und ich habe die Geschäftsführer angeschrieben:

    Zitat

    Sehr geehrter Herr M.,
    sehr geehrter Herr R,
    sehr geehrter Herr H,
    anbei übersende ich Ihnen den bisher geführten Schriftwechsel zur Kenntnis.

    Darf ich bitte einmal nachfragen, warum ich beweisen muss, dass mir der
    zugesagte Aktionsbonus zusteht? Warum muss ich Ihnen Ihre AGBs
    zuschicken, damit Sie herauslesen können, dass mir der Anspruch zusteht?
    Wieso benötigen Sie die Vertragsdetails? Ich verstehe dieses
    Geschäftsgebaren nicht mehr. Die Vertragsunterlagen liegen Ihnen doch
    schon lange vor.

    Ich bitte Sie noch einmal höflich, mir zu erklären, warum Sie mir den
    zustehenden Bonus in Höhe von 95,00 EUR nicht mehr auszahlen wollen. Das
    Argument, dass das Jahr 366 Tage hat, kann und will ich nicht verstehen.
    Wie ich schon geschrieben habe, war eben genau dieser Aktionsbonus
    ausschlaggebend, dass ich bei Ihnen meinen Strom bezogen habe, denn nur
    dadurch ließen Sie Ihre Mitbewerber weit nach hinten fallen, so dass Sie
    im Internet bei dem Vergleich als der erste, beste und kostengünstigste
    Anbieter erschienen. Ohne die Einberechnung des Aktionsbonus wären Sie
    nicht in meine engere Wahl gekommen. Ebenso wenig, wenn ich gewusst
    hätte, dass Sie den Aktionebonus nur auszahlen wollen, wenn man bei
    Ihnen 366 Tage Kunde ist. Nur war davon nie die Rede.

    Ich ärgere mich, dass ich a) darauf reingefallen bin b) dass Sie mit
    solchen Methoden arbeiten
    und c) dass ich nun um mein Recht kämpfen muss.

    Von der Negativwerbung, die Sie im Moment betreiben, will ich gar nicht
    schreiben, eigentlich schade...

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  • Maria
    Junges Küken
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    • 15. Juli 2011 um 16:28
    • #19

    Ich bin sehr gespannt was als Nächstes kommt.
    Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass man einfach mal dran bleiben muss.
    Häufig funktioniert es dann doch.

    Maria

  • Heike
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    • 15. Juli 2011 um 23:43
    • #20

    Was ist das denn für eine Kundenbetreuung - das Anliegen wird nicht bearbeitet aber Du bekommst einen Reisegutschein? Wo haben die denn den gewonnen..... Ich bin auch gespannt wie es weitergeht - hast Du den Reisegutschein wieder zurückgeschickt? Sonst behaupten die nachher, Du hättest ja schon einen Ausgleich bekommen....

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