Irgendwo hatte ich von unserem Schlauchboot berichtet, findet das aber nicht wieder - Petra, falls Du es findest, kannst Du diesen Beitrag ja dorthin zusammenführen, es sei denn es war irgendwo beim Sabbeln
Letzten Sonntag hatten wir über Ebay einen Motor - neuwertig, wenig gebraqucht, 2 Jahre alt, erstanden und am Dienstag in Hamburg-Langenhorn für 499 Euro abgeholt. Es ist ein Parsun 5 PS und 4 Takt.Der Motor sah wirklich aus wie neu. In der Woche war keine Zeit und Möglichkeit ihn einmal in der Regentonne zu testen. Diesen Sonntag hat Jan sich nun ran gemacht, die Gebrauchsanleitung studiert, den Motor in der Regentonne versenkt - und das Ding sprang nicht an
Nach etlichen Versuchen und erfolgloser Fehlersuche habe ich KOntakt zu den Verkäufern aufgenommen. Dann kam der Mann angefahren, ist nicht weit bis Langenhorn. Sehr nett und sehr bemüht. Beide sind keine Ursprungsdeutsche und die deutsche Sprache ist nicht perfekt. Könnten aus Kroatien kommen, da ist der Motor jedenfalls auch im Einsatz gewesen, angeblich 2012 1 1/2 Stunden und 2013 6 Stunden. Aber auch alle 3/4 Stunde andauernden Bemühungen des Verkäufers brachten kein Erfolg. Schließlich meinte er, dass seine Frau morgen bis 10 Uhr käme und uns das Geld zurückgibt und sie den Motor zurücknehmen. Er würde ihn dann in eine Werkstatt bringen und reparieren lassen. Und wir fanden, das dass ein sehr faires Angebot und meinte, wir könnten ihn dann ja wieder kaufen wenn er in Ordnung ist. Da er jetzt in der Woche unterwegs sei könne er dies erst nächsten Sonnabend machen.So sind wir dann auseinandergegangen.Jan hat heute bis 10 Uhr auf die Frau gewartet, die nicht kam. Ich fand dann eine Nachricht:
"Hallo Herr Kaiser
Ich habe heute nicht kommen, mein Mann kommen zu Ihnen am Samstag und den Motor starten."
Ich habe dann geanwortet, dass ich das doch sehr eigenartig finden würde, da dies mit ihrem Mann eindeutig anders abgesprochen war und Ihr Mann jetzt schon den Motor nicht starten konnte.
Sie möge mir sagen wann sie den Motor abholt und das Geld vorbeibringt.
Daraufhin kam diese Antwort.
"Hallo,
Entschuldigung. für mich ist es nicht logisch, ich habe das Geld Ihnen züruzk geben und blieb das Motor bei Ihnen?! Wann Sie der Motor abholen, habe ich Ihm vorgeschlagen zu laufen diese Motor, aber Sie kaufte es ohne Probestart.Mein Mann sagte, dass der Motor überschwemmt Sie mit Öl, denn es laufen auf der Saug.Der Motor war zu 100% effizient.
Ich schrieb auf der Auktion:
Dies ist ein Privatverkauf. Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft und es besteht kein Recht auf Widerruf, Rückgabe oder Garantie.
Bitte haben Sie Geduld und warten Sie bis Samstag."
Also so ganz habe ich das nicht verstanden - ... dass der Motor überschwemmt sie mit Öl, dnn es laufen auf der Saug?
Wir jedenfalls haben gar nichts überschwemmt, weder Öl noch Benzin eingefüllt, da alles bereits im Motor beim Kauf war
Was nun mit dem Hinweis auf den von ihr angeblich vereinbarten Gewährleistungsausschluss.
In den EBAY-Richtlinie heißt es dazu:
"Wenn ein Gewährleistungsausschluss mehrfach verwendet wird (es genügt bereits eine zwei- oder dreimalige Anwendung) handelt es sich um eine sog. Allgemeine Geschäftsbedingung. Dabei spielt es keine Rolle, dass Sie als privater Verkäufer auftreten. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden allgemein definiert als vorformulierte Regelungen, welche für eine Vielzahl von Verträgen verwendet werden (§ 305 BGB).
AGB unterliegen einer besonders strengen Inhaltskontrolle. Bestimmte Regelungen sind in AGB unzulässig. Im Bereich des Gewährleistungsrechts sind dabei die folgenden wichtigen Einschränkungen eines Gewährleistungsausschlusses zu beachten:
- Schadensersatzansprüche des Käufers für Körper- und Gesundheitsschäden können in AGB nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden, wenn dem Verkäufer dabei ein Verschulden zur Last gelegt werden kann (§ 309 Nr. 7 a) BGB).
- Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden können in AGB nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden, wenn dem Verkäufer ein besonders grobes Verschulden zur Last gelegt werden kann (§ 309 Nr. 7 b) BGB).
- Ein Ausschluss oder eine Verkürzung der Gewährleistung für neu hergestellte Sachen ist unwirksam (§ 309 Nr. 8 b) BGB).
Ein in AGB geregelter Gewährleistungsausschluss, der diese Regelungen nicht beachtet ist insgesamt unwirksam, mit der Folge dass dann wieder die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren gilt!"
In unserem Fall werden auch noch 2 Zelte angeboten, so dass man hier durchaus von AGB reden kann. Und dann wäre die Formulierung ohne jegliche Gewährleistung ein Verstoß gegen die beschriebenen Regelungen und damit unwirksam.
Ich habe dann den Verkäufer angerufen und ihm gesagt, dass seine Frau nicht gekommen sei und was nun wäre.Die Verständigung erwies sich sprachlich als schwierig, aber letztendlich kam irgendwie heraus, dass die Frau Schwierigkeiten hätte den Motor abzuholen. Und irgendwas von Öl - ich habe angeboten, dass wir den Motor vorbeibringen. Dann habe ich die Frau angerufen, die zunnächst sich weigerte, den Motor anzunehmen und uns das Geld zu geben. Ich berichtete ihr nochmals, was Ihr Mann gestern und auch soeben mit zugesagt hat. Sie verwies auf den Gewährleistungsausschluss und ich darauf, dass in ihrem Angebot steht:"Ich habe zu verkaufen wie neu Außebordmotor Parsun
Ohne Führeinschein !!! 5 PS !!! Sehr gute Zustand !!! Der Aussenborder ist letztes Jahr exakt 5 Stunden auf der Lahn gelaufen , absolut neuwertig .!!!" und ich unter einem wie neu oder neuwertigen Motor auch einen funktionstüchtigen Motor verstehe... So gab es ein Wort das andere und schließlich vereinbarten wir, dass wir den Motor um 19.30 bei ihr vorbeibringen.
Auf dem Weg dorthin meinte Jan, die ist bestimmt nicht da. Doch sie war - mit äußerste angesäuerter Miene nahm sie den Motor an und gab uns das Geld zurück.
Uff. Jetzt werden wir nach dem Motor neu schauen, auch wenn der dann wohl 750 Euro kostet