Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen gestaffelt in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Spätester Termin für alle ist der 19. Januar 2033.
Der Umtausch erfolgt ohne Prüfung.
Offizielle Informationen der Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuel…mtausch-1842574
📄 Papierführerscheine (grau/rosa)
Hier zählt das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers:
- 👤 Vor 1953 geboren: Umtausch bis 19. Januar 2033 (Sonderregel, unabhängig vom Ausstellungsjahr)
- 👤 1953–1958: Frist abgelaufen
- 👤 1959–1964: Frist abgelaufen
- 👤 1965–1970: Frist abgelaufen
- 👤 1971 oder später: Frist abgelaufen
💳 Kartenführerscheine (Scheckkarte)
Hier zählt das Ausstellungsjahr:
- 🗓️ 1999–2001: bis 19. Januar 2026
- 🗓️ 2002–2004: bis 19. Januar 2027
- 🗓️ 2005–2007: bis 19. Januar 2028
- 🗓️ 2008: bis 19. Januar 2029
- 🗓️ 2009: bis 19. Januar 2030
- 🗓️ 2010: bis 19. Januar 2031
- 🗓️ 2011: bis 19. Januar 2032
- 🗓️ 2012–18.01.2013: bis 19. Januar 2033
🆕 Führerscheine ab dem 19. Januar 2013
- 📅 Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nur noch 15 Jahre gültig.
- 🔄 Danach müssen sie erneuert werden (neues Dokument).
- ♻️ Die Fahrerlaubnis bleibt weiterhin unbefristet.
ℹ️ Hinweis
- Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig.
- Beim Umtausch oder bei der Erneuerung erfolgt keine theoretische Prüfung.
- Es erfolgt keine praktische Prüfung.
- Es erfolgt keine Gesundheitsprüfung.
- Wer die Frist verpasst, riskiert ein Verwarnungsgeld, aber kein Fahrverbot.